Unsere Preise

30 Min. Einzelunterricht € 79,- mtl.
30 Min. Unterricht zu zweit € 55,- mtl.
45 Min. Einzelunterricht € 107,- mtl.
45 Min. Unterricht zu zweit € 70,- mtl.
Musikalische Früherziehung € 30,- mtl.
Ensemble
(Rockband, Frauenchor, Vokalgruppe)
€ 30,- mtl.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Lizenzgebühren für Fotokopien der Notenblätter im Unterricht sind in den Unterrichtsgebühren bereits enthalten (GEMA, VG Musikedition).

Ermäßigungen ab dem zweiten Unterrichtsfach bzw. ab dem zweiten Familienmitglied sind möglich, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Preise für Workshops und Seminare auf Anfrage.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Anmeldung
Die Anmeldung für die Unterrichtsstunden/Kurse erfolgt schriftlich, per Brief oder E-Mail. Bei der Anmeldung sollten bereits Wochentage angegeben werden, an denen der Schüler/die Schülerin auf keinen Fall Unterricht nehmen kann, z.B. wegen anderer Hobbies.

Unterrichtstermin

Nach der Anmeldung und Abstimmung des Unterrichtstermins informieren wir Sie mündlich oder telefonisch über Tag und Uhrzeit des Unterrichts.

 

Zahlung

Die Zahlung des Monatsbetrags erfolgt per Dauerauftrag bis zum 15. des laufenden Monats auf das Konto bei der Stadtsparkasse Burgdorf, IBAN DE 81 2515 1371 0000 0266 66.

Beiträge / Ermäßigung / Familienbonus
Die Höhe der Unterrichtsbeiträge entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Ab dem zweiten Unterrichtsfach kann für jedes weitere Unterrichtsfach pro Schüler eine Ermäßigung von jeweils 5,00 EUR gewährt werden. Ab dem zweiten Familienmitglied kann für jedes weitere Familienmitglied ein Familienbonus in Höhe von 5,00 EUR pro Schüler gewährt werden. Diese Ermäßigungen gelten jedoch nicht bei der Teilnahme am Gruppenunterricht.

Ferienzeiten
In den gesetzlichen Schulferien und an den Feiertagen des Landes Niedersachsen findet kein Unterricht statt. Die monatlichen Unterrichtsbeiträge ergeben sich aus einem Jahresbeitrag, der gleichmäßig auf alle Monate verteilt ist, so dass die Ferien durchbezahlt werden müssen.

Unterrichtsausfall
Der Unterricht darf maximal ein Mal pro Vierteljahr ausfallen (z.B. bei Krankheit des Lehrers /der Lehrerin). Bei häufigerem Unterrichtsausfall erstattet die Musikschule Allegro die laufenden Beiträge zurück, sofern keine Vertretung stattfindet. Ist es dem Schüler /der Schülerin nicht möglich, am Unterricht teilzunehmen, fällt der Unterricht ersatzlos aus.

Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die ersten drei beitragspflichtigen Monate sind Probezeit. In der Probezeit kann der Unterricht monatlich bis zum 15. des jeweiligen Monats zum Monatsende gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann wie folgt gekündigt werden: Durch Kündigungserklärung bis spätestens 15.02. mit Wirkung zum 31.03., durch Kündigungserklärung bis spätestens 15.08. mit Wirkung bis zum 30.09. sowie durch Kündigungserklärung bis spätestens 15.11. mit Wirkung bis zum 31.12. eines jeden Jahres. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigungserklärung ist der Zugang der Erklärung bei der Musikschule Allegro maßgeblich.

 

Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Sachen wie etwa Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen. Die Musikschule Allegro haftet nicht für den Schulweg. Eine Aufsichtspflicht durch die jeweilige Lehrkraft besteht nur während des Unterrichtes.